Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder.
Für die Bereiche INSPE und Erziehungsbeistandschaft sind es die jeweiligen jungen Menschen.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:
Ebenso stellen wir durch unsere deutschsprachigen Fachkräfte die gleiche Hilfeleistung für alle deutschsprachigen Klienten/-innen zur Verfügung. Wir betreuen unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (UMF).
Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und bieten Hilfe zur Erziehung unter Anerkennung folgender §§ durch das Jugendamt an:
- Flexible Erziehungshilfe (§27 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Clearing (§31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
- Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (§53 und §54(1) SGB XII) sowie ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche mit einer drohenden oder manifestierten seelischen Behinderung (SGB VIII §35a)
- Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)
Die Kosten für unsere Leistungen trägt das jeweils zuständige Jugendamt oder das Sozialamt.