Hilfen zur Erziehung

Zielgruppe

Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder.

Für die Bereiche INSPE und Erziehungsbeistandschaft sind es die jeweiligen jungen Menschen.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:

  • Familien mit Migrationshintergrund
  • Suchtbelasteten Familien
  • Psychisch kranken sowie geistig behinderten Eltern und deren Kinder

 Ebenso stellen wir durch unsere deutschsprachigen Fachkräfte die gleiche Hilfeleistung für alle deutschsprachigen Klienten/-innen zur Verfügung. Wir betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

Leistungen

Wir unterstützen Familien in der Betreuung und Beratung.

  • Ressourcenaktivierung im Familiensystem
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Hilfe bei der Sicherstellung elementarer Grundbedürfnisse und Gesundheitsvorsorge
  • Strukturierung des Alltags, ggf. Haushaltsführung
  • Begleitung zu Behörden und wichtigen Terminen
  • Einbeziehen des kulturellen Kontextes und Regelwerken in den Familien
  • Hilfe beim Umgang mit Finanzen (Schuldenregulierung/Insolvenz)
  • Beratung und Hilfe zur Förderung des Kindes
  • Beratung bei Paar- und Familienkonflikten
  • Anregung zur Gestaltung der Freizeit

Unsere Schwerpunkte:

  • Kenntnisreiche Arbeit mit Migranten und interkulturelle Kompetenzen
  • Arbeit mit suchtbelasteten Familien
  • Familien mit psychisch kranken Eltern und Kindern
  • Familien mit seelisch und geistig behinderten Kindern
  • Erfahrung in der Arbeit mit Alleinerziehenden, aufgrund der Abwesenheit des anderen Elternteils (durch delinquentes Verhalten)
  • Multiproblemfamilien
  • Straffällige Jugendliche (auch mit Migrationshintergrund)

Unsere Richtlinien:

 

Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und bieten Hilfe zur Erziehung unter Anerkennung folgender §§ durch das Jugendamt an:

  • Flexible Erziehungshilfe (§27 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe und Clearing (§31 SGB VIII)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
  • Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (§53 und §54(1) SGB XII) sowie ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifestierten seelischen Behinderung (SGB VIII §35a)
  • Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)

Finanzierung

Die Kosten für unsere Leistungen trägt das jeweils zuständige Jugendamt oder das Sozialamt.