Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder. Für die Bereiche INSPE und Erziehungsbeistandschaft sind es die jeweiligen jungen Menschen.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:
Ebenso stellen wir durch unsere deutschsprachigen Fachkräfte die gleiche Hilfeleistung für alle deutschsprachigen Klienten und Klientinnen zur Verfügung. Wir betreuen unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (UMF).
Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und bieten Hilfe zur Erziehung unter Anerkennung folgender §§ durch das Jugendamt an:
- Flexible Erziehungshilfe (§27 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Clearing (§31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
- Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (§53 und §54(1) SGB XII) sowie ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und
Jugendliche mit einer drohenden oder manifestierten seelischen Behinderung (SGB VIII §35a)
- Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)
Die Kosten für unsere Leistungen trägt das jeweils zuständige Jugendamt oder das Sozialamt.