Hilfen zur Erziehung

Zielgruppe

Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder.

Für die Bereiche INSPE und Erziehungsbeistandschaft sind es die jeweiligen jungen Menschen.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:

  • Familien mit Migrationshintergrund
  • Suchtbelasteten Familien
  • Psychisch kranken sowie geistig behinderten Eltern und deren Kinder

Ebenso stellen wir durch unsere deutschsprachigen Fachkräfte die gleiche Hilfeleistung für alle deutschsprachigen KlientenInnen zur Verfügung. Wir betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

Leistungen

Wir unterstützen Familien in der Betreuung und Beratung.

  • Ressourcenaktivierung im Familiensystem
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Hilfe bei der Sicherstellung elementarer Grundbedürfnisse und Gesundheitsvorsorge
  • Strukturierung des Alltags, ggf. Haushaltsführung
  • Begleitung zu Behörden und wichtigen Terminen
  • Einbeziehen des kulturellen Kontextes und Regelwerken in den Familien
  • Hilfe beim Umgang mit Finanzen (Schuldenregulierung/Insolvenz)
  • Beratung und Hilfe zur Förderung des Kindes
  • Beratung bei Paar- und Familienkonflikten
  • Anregung zur Gestaltung der Freizeit

Unsere Schwerpunkte:

  • Kenntnisreiche Arbeit mit MigrantInnen und interkulturelle Kompetenzen
  • Arbeit mit suchtbelasteten Familien
  • Familien mit psychisch kranken Eltern und Kindern
  • Familien mit seelisch und geistig behinderten Kindern
  • Erfahrung in der Arbeit mit Alleinerziehenden, aufgrund der Abwesenheit des anderen Elternteils (durch delinquentes Verhalten)
  • Multiproblemfamilien
  • Straffällige Jugendliche (auch mit Migrationshintergrund)

Unsere Richtlinien:

 

Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und bieten Hilfe zur Erziehung unter Anerkennung folgender §§ durch das Jugendamt an:

  • Flexible Erziehungshilfe (§27 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe und Clearing (§31 SGB VIII)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
  • Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (§53 und §54(1) SGB XII) sowie ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifestierten seelischen Behinderung (SGB VIII §35a)
  • Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)

Finanzierung

Die Kosten für unsere Leistungen trägt das jeweils zuständige Jugendamt oder das Sozialamt.