Zielgruppe sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen/geistigen Behinderung oder einer Suchterkrankung Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Dies kann die Unterstützung in den
Bereichen Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Familie und individuell auch in anderen Bereichen bedeuten.
Wir bieten Ihnen eine offene Sprechstunde an: Jeden Dienstag, 10:00-13:00 Uhr
Wir stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Hilfen Sie benötigen. Dabei orientieren wir uns an Ihren Bedürfnissen und der realistischen Erreichbarkeit Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Wir geben
Impulse und regen Veränderungen an, wo wir entsprechenden Bedarf sehen.
- Wir kümmern uns um Ihre Wohnsituation.
- Wir helfen bei der Bestandsaufnahme und Besserung Ihres gesundheitlichen Zustandes.
- Wir prüfen mit Ihnen Ihre beruflichen Möglichkeiten oder helfen Ihnen, Ihre Rentenansprüche umzusetzen.
- Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Ratenzahlungen, bringen "Licht" in Ihre Verschuldungssituation und leiten ggfs. eine Privatinsolvenz ein.
- Wir helfen bei der Klärung Ihrer familiären Beziehungen, der Beziehung zu Ihren Kindern, Ihrer Partnerin oder ihrem Partner.
- Wir helfen bei Behördenangelegenheiten und begleiten Sie zu Ämtern, Gerichten und dergleichen.
- Wir sind in Krisensituationen für Sie da.
Ziel ist immer, Ihnen ein möglichst selbständiges Leben ohne fremde Hilfe oder zumindest mit möglichst wenig Hilfe in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Suche
nach einer anderen Unterbringung, wenn dies erforderlich ist.
Grundsätzlich ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kostenträger auf der Grundlage der
§§ 78, 90, 99, 113 SGB IX.
Können für Klientinnen und Klienten auch Kosten entstehen?
Dies wird in jedem Einzelfall durch den LVR geprüft. Eine Kostenbeteiligung ist möglich, jedoch abhängig von den Einkommensverhältnissen der antragstellenden Person.