Whistleblower - Hinweisgebende Personen

Für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, haben wir einen Hinweisgeberkanal eingerichtet (§ 12 HinSchG). Der Hinweisgeberkanal ermöglicht unseren Mitarbeitenden, Verstöße gegen bestimmte Vorschriften zu melden. Die Hinweisgebenden sind durch das Gesetz vor Repressionen durch SDB geschützt.

Was bedeutet Whistleblowing?
Ein Whistleblower – im Deutschen oft Hinweisgeber genannt – ist im wörtlichen Sinne jemand, der in eine Trillerpfeife bläst („to blow the whistle“). Hinweisgeber wollen über juristisch strafbares und unethisches Verhalten berichten oder Missstände aufdecken – am besten bevor mögliche negative Konsequenzen eintreten.
 
Wichtige Rückmeldung für das Unternehmen
Für die Sozialen Dienstleistungen Becker – SDB sind solche Rückmeldungen wertvoll und wichtig. Nur so kann eventuell schwerer Schaden vom Unternehmen oder für einzelne Personen abgehalten werden.

Whistleblowing ist – auch wenn es dazu dienen soll, Straftaten aufzudecken – nicht nur positiv besetzt. Denn Whistleblowing kann mit Bespitzelung und Denunziation gleichgesetzt werden und steht somit eigentlich einem vertrauensvollen Umgang im Unternehmen entgegen.

Daher wird jeder Hinweis sehr diskret verfolgt. Weder werden hinweisgebende Personen ungewollt direkt kontaktiert, noch werden beschuldigte Personen oder Opfer ungeschützt mit dem gegebenen Hinweis konfrontiert. Dennoch wird jeder zielgenaue Hinweis ernst genommen.

Für die SDB ist die Möglichkeit, dass Mitarbeitende oder Klientinnen und Klienten dem Unternehmen einen Hinweis auf strafbare oder unethische Handlungen geben, wichtig.
 
Damit die Sozialen Dienstleistungen Becker internes Fehlverhalten von Mitarbeitenden nachvollziehen können, benötigen wir zielführende Hinweise von Personen, welche entsprechende Fehlverhalten kennen.

Es soll sich hier auf straf- oder bußgeldbewährte Regelverstöße sowie erhebliche Rufschädigung oder Vermögensschäden beschränken.

Nur diese besonderen Gefährdungslagen sind im Fokus des Prozesses, da Bußgeld- und Strafandrohungen Hinweise auf ein besonderes öffentliches Interesse an einer Regeleinhaltung sind. In ebenso vergleichbarer Weise gilt das auch für drohende Rufschäden. Das betrifft auch Korruption, Kartellverbote, Datenschutzverstöße oder Diskriminierung.

In aller Regel geht es somit darum, dass Mitarbeitende rechtliche Anforderungen nicht ernst nehmen oder darüber hinwegsehen. Es geht um bewusste oder unbewusste Regelmissachtung durch Führungskräfte und Mitarbeitende von SDB.

 

Unseren Mitarbeitenden stellen wir einen Bereich zur Meldung von Verstößen zur Verfügung.